Bekanntmachung der Gemeinde Schwarmstedt

Gemeinde Schwarmstedt, 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon"; Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB und auf Grund der §§ 6

und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat

der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 07.07.2004 die

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon" als Satzung und

die Begründung beschlossen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon" ist nach § 8

Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde

Schwarmstedt entwickelt. Sie bedarf daher nicht der

Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde nach § 10 Abs. 2 des

BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans

Nr. 2 „Am Schloon" liegt im Südwesten der Ortslage von Schwarmstedt

am Ende der Waldstraße. Er umfasst das Grundstück Waldstraße 1

(Flurstücke 18/4, 18/7, 18/17, 18/30 und 18/32 der Flur 3, Gemarkung

Schwarmstedt).

 

Interessierte können die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Am

Schloon" und die Begründung dazu in der Gemeindeverwaltung im

Rathaus (Zimmer 17) in Schwarmstedt, Am Markt 1, während der

Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung, Montag bis Freitag: 8.30 -

12.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, einsehen und über deren

Inhalt Auskunft verlangen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr.

1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser

Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schwarmstedt

geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 7 Jahren seit dieser

Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Schwarmstedt geltend

gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von

Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung

begründen soll, ist darzulegen.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des

BauGB über die Entschädigung von durch die 1. Änderung des

Bebauungsplans Nr. 2 „Am Schloon" eintretenden Vermögensnachteilen

sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender

Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans

Nr. 2 „Am Schloon" in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 

Schwarmstedt, den 03. Sept. 2004

 

GEMEINDE SCHWARMSTEDT

Der Gemeindedirektor

Im Auftrag

gez. Dunker

   
12.08.2021

ordnungsamt-aktuelles-2021-06-grEs ist wieder so weit: In diversen Bäumen und Sträuchern in privaten Gärten oder öffentlichen Grünflächen finden sich große Gespinste, in denen sich dutzende Raupen tummeln.

mehr...

04.06.2021

ordnungsamt-aktuelles-2021-06Ansprechend gestaltete Vorgärten und Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume von Mensch und Tier bei. Oft wächst dieser Bewuchs aber in den öffentlichen Straßenraum hinein und ruft Gefahrensituationen hervor. Da derzeit regelmäßig derartige Situationen gemeldet werden, ruft die Samtgemeinde Schwarmstedt nun allgemein zum Rückschnitt auf.

mehr...

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

27.04.2026
aktuelles-2026-05-sporthbuchsanSanierung gestartet: Sporthalle Buchholz (Aller) voraussichtlich ab Mitte...mehr...
24.04.2026
aktuelles-2026-05-klimaschutzMeilenstein für den Klimaschutz: Samtgemeinde Schwarmstedt erhält 250.000...mehr...
20.04.2026
aktuelles-2026-05-hallenbad-ecErfolgsmodell Kartenzahlung: Schwarmstedter Hallenbad setzt auf bargeldlosen...mehr...
20.04.2026
bekanntmachung-gilten-2026-05-ratDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Gilten - als...mehr...
17.04.2026
hallenbadschliessung-am-21-04-2026-ab-15-00-uhrAus personellen Gründen muss das Hallenbad am mehr...
09.04.2026
bekanntmachung-buchholz-2026-04-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller), als...mehr...
   
buchtipp-2026-04-18Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erwachsene: mehr...
   
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben